Allgemeine Geschäftsbedinungen Kiwitrotter

unsere Philosophie zu (gesetzlichen) Regeln

Die folgenden Reisebedingungen dienen zu Ihrer Information; bitte lesen Sie diese genau durch, da Sie mit der Buchung die ausschließliche Geltung dieser Bedingungen anerkennen. Abweichende Bedingungen werden – außer im Fall schriftlicher, ausdrücklicher Zustimmung – nicht anerkannt.

1 BUCHUNG
Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Reiseanbieter KIWITROTTER den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das Vertragsverhältnis wird für den Reiseanbieter KIWITROTTER verbindlich, wenn dieser die Buchung und den Preis in Form einer Buchungsbestätigung schriftlich per E-Mail bestätigt.

1.1 Buchungsbestätigung / Reisesicherungsschein
Nach Buchung erhalten Sie eine Bestätigung. Außerdem wird mit ihr gemeinsam eine Leistungsbeschreibung übermittelt (Angebot), die die gebuchte Reise beschreibt, ihren Preis angibt und die Art der Reise (Individualtour mit/ohne Reiseleiter bzw. Abenteuertour mit Expeditionscharakter) bestätigt. Als nicht-europäischer Veranstalter stellt KIWITROTTER keinen Reisesicherungsschein (Insolvenzversicherung) aus. Unsere Hausbank (Referenz siehe Angebot) gibt aber gerne über unsere ausgesprochen gute Bonität Auskunft. Außerdem verweisen wir auf unsere namhaften Kooperationspartner als Referenz.

2 BEZAHLUNG
Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen ist vom Reisenden der ausgewiesene Anzahlungsbetrag auf unser Konto zu leisten. Eventuelle Reise- bzw. Stornoversicherungen sind zusätzlich sofort zur Gänze zu bezahlen. Der Restbetrag ist nach Erhalt der Restzahlungsaufforderung zu bezahlen (spätestens 14 Tage vor Reiseantritt). Ein Nicht-Einlangen des ausstehenden Betrages bis zur Abreise gilt als unangekündigte Reisestornierung durch den Kunden.

3 PREISE UND LEISTUNGEN
3.1 Durchführung

Die Abwicklung unserer Reisen erfolgt grundsätzlich gemäß der Ausschreibung in unserem Programm. Änderungen von Reiserouten, Programmablauf oder Unterkünften sind vorbehalten (Details siehe unten unter „Besonderheiten von Abenteuerreisen“. Die Entfernung von der Reisegesellschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Unpünktliches Erscheinen zu den festgesetzten Abfahrtszeiten, in dessen Folge ein Teilnehmer zurückbleibt, schließt Ersatzansprüche jeder Art aus.

3.2 Preise
Alle Preise sind in Euro angegeben und nach dem Stand des zugrundeliegenden Angebotes bzw. Prospektes erstellt. Der Preis und die Leistungen des Reisanbieters KIWITROTTER für Ihr individuell gebuchtes Reisepaket sind im Angebot ersichtlich (aufgeteilt in Landarrangement und durch uns vermittleten Flug) und nach erfolgter Anzahlung bindend. Sollten sich vor der Reise ohne unser Verschulden Veränderungen der Selbstkosten ergeben (Devisenkurse oder Preiserhöhungen von Flug- und Schiffspassagen o.ä.) so bleibt uns eine Preisangleichung vorbehalten. Diese beträgt jedoch maximal 10% des Reisepreises. Dies gilt bis maximal 20 Tage vor Abreisetermin. Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person.

3.3 Leistungen
In den Reisepreisen sind die in der Reiseausschreibung angeführten Leistungen enthalten. Die Verpflegung der Reiseteilnehmer erfolgt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung entweder auf Basis Nächtigung/Frühstück, Halbpension oder Vollpension. Bei Halbpension sind Nächtigung, Frühstück und in der Regel das Abendessen enthalten. Sind weitere Mahlzeiten im Reisepreis eingeschlossen, so wird dies extra angeführt. Sonderwünsche der Leistungserstellung werden wir soweit wie möglich berücksichtigen, wir können diese aber nicht garantieren. Trinkgelder sind in unseren Leistungen nicht inkludiert.

3.4 Leistungs- und Preisänderungen sowie höhere Gewalt
Änderungen aufgrund von Streiks, witterungsmäßiger, politischer oder sonstiger Umstände höherer Gewalt bleiben jedenfalls vorbehalten.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Der Reisende ist bei einer Kündigung aufgrund Umständen höherer Gewalt verpflichtet die Kosten nicht rückerstattbarer Leistungen sowie die Mehrkosten für die Rückbeförderung zu tragen.


4 RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN (STORNO)
Der Reisende kann das Vertragsverhältnis mit dem Reiseanbieter KIWITROTTER vor Reiseantritt kündigen. Die Kündigung muss schriftlich (Email oder Fax) erfolgen und der Reisende muss keine Gründe nennen. Dabei fallen die jeweiligen untenstehenden Stornokosten an. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Reiseanbieter innerhalb dessen Bürozeiten werktags (Montag bis Freitag) von 07:00 Uhr bis 16.00 Uhr Ortszeit in Neuseeland. Geleistete Anzahlungen werden unter Abzug der verbleibenden Stornokosten rückerstattet bzw. im Falle eines negativen Saldos ist eine Restzahlung erforderlich.

4.1 Stornotarife
4.1.1 Komponente Linienflug

Linienflüge werden über einen Dritten von uns bezogen (z.B.: cheaptickets.de); KIWITROTTER tritt also als Vermittler dieser Komponente auf. Linienflüge werden bei Buchung sofort bezahlt. Eine Stornierung ist an die Bedingungen der Fluglinie gebunden.

4.1.2 Komponente Landarrangement
An Stornokosten fallen an:

bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10%
30-21 Tage vor Reiseantritt: 20%
20-15 Tage vor Reiseantritt: 30%
14-7 Tage vor Reiseantritt: 50%
6-3 Tage vor Reiseantritt: 75%
ab 3 Tage (72 Stunden) vor Reiseantritt: 95%

Je nach Hotelkategorie können die Stornobedingungen variieren, so können besonders Hotels in der Luxusklasse deutlich straffere Stornobedingungen haben. Sollte ein Hotel abweichende Stornobedinungen haben so wird dies separat in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und sind dann abweichend der Reisebedingungen gültig.

4.2 Stornoversicherung
Im Falle einer Stornoversicherung gelten deren Bedingungen für die Übernahme der Stornokosten.

5 RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN REISEANBIETER KIWITROTTER
Der Reiseanbieter KIWITROTTER kann vom Reisevertrag zurücktreten, (1) wenn ein von außen kommendes, unvorhersagbares Ereignis eintritt oder (2) wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden (in diesem Fall Behandlung wie bei Reiseantritt des Kunden ohne Stornoschutz).

6 WECHSEL IN DER PERSON DES REISETEILNEHMERS
Grundsätzlich ist der Wechsel in der Person für das Landarrangement uneingeschränkt möglich und kostenlos. Eine Namensänderung für bestätigte Linienflüge ist – je nach den Konditionen der jeweiligen Fluglinie – zumeist kostenpflichtig bzw. nur eingeschränkt möglich.

7 HAFTUNG
Wir haften für die ordnungsgemäße Durchführung der in unserem Programm ausgeschriebenen Reisen bis max. zur vollen Höhe des Reisepreises. Bei Hotels, Restaurants, Transportunternehmen und anderen Leistungsträgern sind wir nur Vermittler. Hierfür übernehmen wir keine Haftung bei Unfällen, Verlusten oder Beschädigungen gleich welcher Art. Die Haftpflicht dieser Unternehmen wird davon jedoch nicht berührt. Für eventuelle Störungen, die durch die Lebensart der örtlichen Bevölkerung entstehen (Tanzmusik in den frühen Morgenstunden etc.) wird nicht gehaftet. Störungen, die auf Grund „leichtsinnigen“ oder fahrlässigen Verhaltens des Reisenden eintreten (z.B. Trunkenheit, Überfälle, etc.) sind von der Haftung des Reiseanbieters KIWITROTTER generell ausgeschlossen.
Wir haben uns bemüht, Ihnen bei allen Reisen eine sorgfältige Auswahl der Transportmittel, Unterbringungen und angebotenen Nebenleistungen zu bieten. Sollte dennoch einmal die Leistung der Ausschreibung nicht entsprechen, ersuchen wir Sie, diesen Umstand sofort dem Reiseleiter, Fahrer oder unserem örtlichen Vertreter zu melden, damit diese umgehend Abhilfe schaffen können. Unterlässt der Reisende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde muss sich, um seine Forderungen gegenüber dem Reiseanbieter KIWITROTTER geltend machen zu können, über die Nichterbringung einer Leistung eine Bestätigung aushändigen lassen, damit er eine Reklamation vorbringen kann. Diese ist unverzüglich, längstens jedoch binnen zwei Wochen nach Reiseende, dem Reiseanbieter KIWITROTTER mitzuteilen. Ansprüche sind schriftlich mittels Beweisunterlagen zu stellen. Reiseleiter etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

8 AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG, ABTRETUNG
8.1

Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Kunden sind dem Reiseanbieter KIWITROTTER innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich (per Email oder Fax) mitzuteilen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

8.2
Die Verjährungsfrist dieser Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden soll. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseanbieter KIWITROTTER Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis ein Verhandlungspartner die Fortsetzung der Verhandlung verweigert oder untunlich verschleppt. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseanbieter
KIWITROTTER ist ausgeschlossen.

9 AUSKUNFTSERTEILUNG AN DRITTE
Auskünft über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift (welche Sie beim Reiseanbieter KIWITROTTER erfahren können) vor Reiseantritt bekanntzugeben.

10 BESONDERHEITEN VON ABENTEUERREISEN
10.1

Verspätungen von Transportmitteln der jeweiligen Zielgebiete wie Zug, Bus, Bahn oder Flugzeug können vorkommen. Lokale Veranstaltungen wie Märkte oder Feste werden in Ländern der Dritten Welt oftmals kurzfristig und ohne Angabe von Gründen abgesagt. Es ist ausdrücklich zu berücksichtigen, dass Unterkünfte in den von uns angebotenen Zielgebieten nicht mit europäischem Standard gemessen werden können. Mangelhafte sanitäre Anlagen oder hygienische Mängel können vorkommen.

10.2
Reisetipps: Alle Anregungen in unseren Unterlagen sind rechtlich unverbindlich.

10.3
Information über körperliche Anforderungen und Klima: Alle Angaben über körperliche Anforderungen und Klima wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen als Kundenservice. Da körperliche Anforderungen eine extrem subjektive Komponente beinhalten und Klimaschwankungen jederzeit möglich sind, wird für die in diesem Zusammenhang erstellten Angaben keinerlei Gewähr übernommen.

10.4
Impfungen: Gesetzlich vorgeschriebene Impfungen werden in diesem Preisteil publiziert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinausgehende Impfempfehlungen unbedingt vor Abreise bei entsprechender medizinischer Fachberatung eingeholt werden sollten.

11 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

12 RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
KIWITROTTER ist lokaler Partner des Spezialistennetzwerkes TROTTERMUNDO, einem mexikanischen Unternehmen. Im Kundeninteresse wird für allfällige Streitigkeiten Gerichtsstand im Wohnland des Kunden vereinbart.

Büro Adresse von Kiwitrotter, Datschenschutz Hinweise

Stellt Kiwitrotter einen Reisesicherungsschein aus ?

Alle Themen zu Neuseeland Reiseinfos in der Übersicht